Vorbemerkung
Das Thema weicht von den üblichen Themen diesen Blogs ab und dieser Beitrag wird nicht nur ausschließlich Sachinformationen enthalten, sondern auch meine persönlichen Schlussfolgerungen, meine Meinung. Daher weiche ich nun auch von meinem sonst eher neutralen apersonalen Formulierungstil ab, dennoch bin ich bemüht, die Darstellung von Sachinformationen und Meinung durch sprachliche Mittel hinreichend kenntlich zu machen. Die Quellen werden verlinkt, Zitate durch Einrückung und Anführungszeichen gekennzeichnet. Ich gehe davon, dass ein jeder Leser in der Lage ist, sich selbst ein Bild über die verlinkten Quellen zu machen.
Dieser ist Artikel an den sog. 'Otto-Normal-Verbraucher' gerichtet und nicht explizit an das juristische Fachpublikum, daher sind die meisten Quellen für jedermann offen zugänglich, soweit juristische Fachliteratur zitiert wird, empfehlen ich bei der nächsten Gerichtsbibliothek oder dem nächsten Justitzzentrum nachzufragen, ob dort die zitierten Stellen nachgelesen werden können.
Vorab noch der ausdrückliche Hinweis: Es liegt nicht in meinem Interesse irgendeine Religion als solche zu bewerten, jeder mündige Bürger ist frei darin, sich für oder gegen ein Bekenntnis zu entscheiden, oder auch gar keine Entscheidung hinsichtlich dessen zu fällen, gleichermaßen, wie nicht zu glauben. Ich bin der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im Grundgesetz verankert ist, zutiefst verbunden. Ich verabscheue jede radikale Hetze gegen jede Religion, genauso, wie ich jede religiöse Praktik verabscheue, die den Grundrechten, insbesondere auch von besonders Schutzbedürftigen, wie Kindern und Kranken, zuwider läuft.
Diskussionen und kritisches Feedback sind mir sehr willkommen - reine Polemik und extremistische Propaganda, gleich welcher Herkunft, jedoch nicht!
Anlass
Mit Urteil vom 07. Mai 2012 in einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Köln, Aktenzeichen 151 Ds 169/11, einen (muslimischen) Arzt vom Vorwurf der Körperverletzung durch die Beschneidung eines 4-jährigen Jungen aufgrund eines Verbotsirrtums